You and Lexi Travel  
   Budgetfreundliche Abenteuerreisen für aufgeschlossene Abenteurer!  

AGB

 



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anmeldung zur Reise und Abschluss des Reisevertrages
1.1. Das Anmeldeformular, das detaillierte Angebot der Reise sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Internetseite www.you-and-lexi-travel.com zugänglich.
1.2. Vor der Anmeldung zu der Reise ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mit den Einzelheiten des Angebotes, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit allgemeinen Informationen über die geltenden Pass- und Visabestimmungen der jeweiligen Reiseländer vertraut zu machen. Gleiches gilt für Gesundheitsvoraussetzungen, mit einzelnen Gefahren für Leben und Gesundheit in den zu bereisenden Gebieten, sowie der Möglichkeit sich gegen etwaige Risiken mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern.
1.3. In dem Angebot der Reise kann der Veranstalter auf seiner Internetseite eine Liste von Dokumenten, die unerlässlich für die Teilnahme an der Reise sind, veröffentlichen und ihre Vorlage oder ihre Beschaffung bis zu einem entsprechenden Termin verlangen. Das Fehlen solcher Dokumente oder deren nicht fristgerechte Vorlage kann als Rücktritt von der Reise gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu verantworten hat.
1.4. Der Teilnehmer meldet sich zu der Reise durch das korrekte Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars auf der Internetseite des Veranstalters an. Alle in dem Anmeldeformular angegebenen Daten müssen richtig sein. Angaben von wahrheitswidrigen Daten können als Rücktritt gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat.
1.5. Die Anmeldung durch einen minderjährigen Teilnehmer ist nicht möglich.
1.6. Indem sich der Teilnehmer zu einer Reise anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an dieser Reise und den im Angebot enthaltenen Aktivitäten erlaubt. Im Fall irgendwelcher Zweifel, was die Erfüllung dieser Bedingungen anbetrifft, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich in dieser Sache vor der Anmeldung mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Im Fall der Feststellung durch den Veranstalter nach Buchung, dass der Teilnehmer die in diesem Absatz genannten Bedingungen nicht erfüllt, hat der Veranstalter das Recht zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung und Ziffer 5.3 findet Anwendung. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, wird es nicht als Kündigung aus Gründen, für die der Veranstalter verantwortlich ist, angesehen.
1.7. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise. Mit der Buchung der Reise erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an.
1.8. Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, WhatsApp) vorgenommen werden. Bei Internet-Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.9. Zum Zweck der Übermittlung wesentlicher Informationen oder Erklärungen im Zusammenhang mit der Reise wird sich der Veranstalter mit dem Teilnehmer mittels elektronischer Post und in manchen Fällen auch telefonisch in Verbindung setzen. Aus diesem Grund ist im Anmeldeformular die Angabe der Kontaktdaten durch den Teilnehmer, die eine wirksame Kommunikation ermöglichen, unerlässlich.
1.10. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.11. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung innerhalb von 72 Stunden nach der Internet-Buchung übermitteln.
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins sind eine eventuell abgeschlossene Versicherung und eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig und per Überweisung zahlbar. Der restliche Reisepreis wird nur fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird. Die Restzahlung ist 5 Wochen vor Reisebeginn fällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
2.3. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlung erstellt und ca. 10 Tage vor Reisebeginn vom Reiseveranstalter an die angegebene Adresse zugesandt.
3. Leistungen und Leistungsänderung
3.1. Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit starken beweisbaren Mängeln behaftet sind.
3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
3.4. Im Falle einer erheblichen Änderung wird der Reiseveranstalter die Änderungen dem Kunden mitteilen und eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb dieser Frist die Änderungen anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise, sofern angeboten, zu verlangen. Reagiert der Kunde auf die mitgeteilte Änderung durch den Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde hinzuweisen.
4. Preisanpassung
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
4.5. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1.a) und b) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % gilt Ziffer 3.4 entsprechend.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich oder elektronisch zu erklären.
5.2. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis. Buchungen können bei Stornierung bis zum 35. Tag vor Reisebeginn kostenfrei storniert werden. Ausgenommen von dieser kostenfreien Stornierung sind individuell angefragte Flugbuchungen, insbesondere Flugreisen-Angebote, die speziell für einzelne Gruppen erstellt werden. In allen anderen Fällen kann der Reiseveranstalter statt des Reisepreises Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen (Entschädigung) verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Standard-Gebühren:
• Rücktritt bis 35 Tage vor Reisebeginn (sofern keine kostenlose Stornierung nach 5.2): 100% des Reisepreises
• Rücktritt ab 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
• Rücktritt unter 21 Tage vor Reisebeginn: 0% des Reisepreises,
• Am Abreisetag oder Bei Nichtantritt der Reise 0% des Reisepreises.
Auf Verlangen des Kunden ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
5.4. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
5.5. Buchungen können bis zum 35. Tag vor Reisebeginn kostenlos auf einen anderen Termin oder ein anderes Reiseziel umgebucht werden. Ausgenommen sind individuell angefragte Flugbuchungen, insbesondere Flugreisen Angebote, die speziell für einzelne Gruppen erstellt werden. Erfolgt der Umbuchungswunsch später als 35 Tage vor Reisebeginn und ist die Umbuchung noch möglich, kann der Reiseveranstalter verlangen, dass die Abwicklung durch Neuanmeldung und gleichzeitigen Rücktritt zu den Bedingungen nach Ziffer 5.2 und 5.3 durchgeführt wird.
5.6. Bis 7 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung werden die dem Reiseveranstalter tatsächlich entstandenen Mehrkosten sowie die eventuell an Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften, Fähren etc.) für die Umbuchung zu zahlenden Mehrkosten berechnet. Auf Wunsch des Kunden erteilt der Reiseveranstalter einen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
6.1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung) bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
6.2. Unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund sofern der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall erfolgt die Rücktrittserklärung.
6.3. Der Kunde erhält im Falle eines Rücktritts durch den Reiseveranstalter den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6.4. Ohne Einhaltung einer Frist: Der Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert.
Sollte der Reisende trotz vorheriger Abmahnung die Reise so nachhaltig stören oder gegen die Vertragsbestimmungen oder geltende Gesetze verstoßen, so dass eine weitere Teilnahme an der Reise unzumutbar ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden von der weiteren Reise ausschließen. Eine vorhergehende Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Reisenden so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Reisevertrags dringend notwendig ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Wiederholungsfall andere Reisende oder Mitarbeiter gefährden oder in ihren Rechten verletzen würde (z.B. Konsum illegaler Drogen, Gewalt, diskriminierendes Verhalten, gezieltes Mobbing, sexuelle Belästigung).
Der Reiseveranstalter unterstützt ggf. altersgerecht bei der Rückbeförderung des Reisenden. Entstehende Mehrkosten durch den Reiseausschluss fallen dem Reisenden zur Last. Darüber hinaus behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
7. Verlauf der Reise
7.1. Der Veranstalter stellt eine Unterkunft (z.B. Zeltplatz) mit einem Repräsentanten des Veranstalters zur Verfügung.
7.2. Der Veranstalter erwartet vom Teilnehmer eine aktive und flexible Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme.
7.3. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Veränderungen und Unannehmlichkeiten, welche nicht in seinem Verantwortungsbereich stehen (z.B. Höhere Gewalt, Entscheidung von Staatsbehörden) und behält sich das Recht zur Änderung des angebotenen Programms vor Ort sowie einen Austausch des lokalen Partners für angebotene Aktivitäten vor.
7.4. Der Veranstalter erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen, wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf einen Teil oder der ganzen Reise.
7.5. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für während der Reise zerstörte, geklaute oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des Teilnehmers.
7.6. Die Verantwortung für Schäden, die aufgrund von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eines Teilnehmers entstanden sind, trägt ausschließlich der Teilnehmer.
7.7. Der Teilnehmer erklärt im Besitz einer Auslandskrankenversicherung zu sein, welche im jeweiligen Reiseland Gültigkeit besitzt.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Unfälle, Verletzungen oder Tod, die während der Reise entstanden sind.
8.2. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
9. Mitwirkungspflicht
9.1. Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, und kann der Reiseveranstalter aus diesem Grund nicht Abhilfe schaffen, so kann der Reisende weder einen Anspruch auf Minderung noch auf Schadenersatz geltend machen.
9.3. Der Reisende braucht eine in dem Zielland der Reise gültige Krankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung, welche im Schadensfall jegliche Kosten übernimmt.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Der Kunde ist verpflichtet sich selbstständig vor über seine jeweils geltenden Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu informieren und entsprechende Maßnahmen eigenständig zu treffen.
10.2. Der Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
10.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
11. Gepäckbeförderung
Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen Koffer und ein Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
12. Gerichtsstand
12.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
12.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
12.3. Im Sinne beider Vertragspartner wird versucht sich zuerst außergerichtlich zu einigen.
13. Schlichtungen und Streitbeteiligung
Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14. Fehlen des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Teilnehmer kein Widerrufsrecht des geschlossenen Vertrages zu.
15. Rechte und Pflichten des Teilnehmers
15.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Reise die aktuell benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen des Reiselandes bereitzuhalten.
15.2. Der Teilnehmer hat stets darauf zu achten keine Gefahr für sich oder andere Mitreisende zu schaffen.
15.3. Der Konsum jeglicher illegalen Substanzen ist verboten und kann zum sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird.
15.4. Im Fall von gravierender und hartnäckiger Verletzung der Ordnung während der Reise durch einen Teilnehmer, welche die Interessen oder die Sicherheitsgrundsätze bedroht, kann der Veranstalter dem Teilnehmer die Weiterreise verbieten, ohne dass der Teilnehmer für diesen Ausschluss entschädigt wird. Sämtliche Kosten des weiteren Aufenthaltes im Ausland und die Rückkehr nach Hause trägt in einem solchen Fall allein der Teilnehmer.
15.5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften des Reiselandes zu beachten.
15.6. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine etwaige Reklamation geltend machen möchte, ist er verpflichtet diese vor Ort und während der Reise dem Veranstalter direkt mitzuteilen. Einwände und Reklamationen, die nach Ende der Reise hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.
16. Datenschutz
Im Rahmen Ihrer Bestellung erheben wir Ihre personenbezogenen Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch uns erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und beschränkt sich auf die Abwicklung der Bestellung einschließlich des Abrechnungsvorgangs. Alles Weitere finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
17. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte 'gemeinschaftliche Liste' unsicherer Fluggesellschaften ist unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar.
18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die anderen Teile wirksam. Unwirksame Teile sollen gemäß dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung geregelt werden.
18.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Alle Angaben entsprechen dem Stand: 02.03.2024